Erklärung zur Barrierefreiheit
Der WOL möchte, dass sich jeder der den Internetauftritt des Wasserverbandes in Büren besucht, sich dort gut zurechtfindet. Aus diesem Grund ist uns das Thema Barrierefreiheit sehr wichtig.
Zugänglichkeit dieser Seiten
Um die Webseiten des WOL zu einem positiven Ort für alle zu machen, haben wir uns nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, Anforderungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webpräsenz https://www.wol-nrw.de.
Diese offiziellen Richtlinien legen fest, wie man Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglicher und benutzerfreundlicher macht.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Prinzipien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 fast vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir haben uns bisher schon um weitgehende Barrierefreiheit bemüht. Es gibt aber noch ein paar kleinere Baustellen, die wir noch nicht bearbeitet haben. Darunter fällt auch das Thema barrierefreie PDF-Dokumente. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse an einem Dokument haben, dass noch nicht barrierefrei ist. Wir werden Ihnen dann entsprechend weiterhelfen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am xx.xx.2021 erstellt. Die Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf der Voraussetzung einer von der Stadt Büren durchgeführten Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am xx.xx.2021 überprüft.
Haben Sie Schwierigkeiten, diese Webseite zu benutzen?
Über das unten stehende Formular haben Sie die Möglichkeit, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einzuholen.
Nach Erhalt des Formulars kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung der Mängel und geben Ihnen eine Rückmeldung dazu. Das ausgefüllte Formular wird an die E-Mail Adresse mail@wol-nrw.de gesendet und von unseren Mitarbeitern bearbeitet.
Feedbackmachanismus Meldeformular
Die mit *Sternchen gekennzeichnet Felder sind Pflichtfelder, damit wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen dazu eine Rückmeldung geben können.
Hinweis auf die Schlichtungsstelle BGG Durchsetzungsverfahren (Ombudsstelle)
Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit dem WOL ist nicht möglich, dann wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht diese dann, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik ) bereit gestellten Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Bedienungshilfen auf der Webseite
Kontrastansicht
Sprungmarken und Accesskeys
Sprungmarken im Rahmenlayout helfen bestimmte Bereiche der Webseite ansprechen zu können. Dafür gibt es am Seitenanfang und nach dem Inhaltsbereich unsichtbare Sprungmarken mit zugehörigen Accesskey. Dank Accesskeys können bestimmte Stellen der Webseite und Detailseiten über Tastenkombinationen aufgerufen werden, ohne dass man die Sprungmarke anklicken oder sich an dessen Stelle befinden muss.
Accesskeys in dieser Webseite
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