Bild: Gewässerunterhaltung Steinbach
Gewässerunterhaltung
im Verbandsgebiet des Wasserverbandes Obere Lippe (WOL)
Der Wasserverband Obere Lippe wurde im Jahr 1971 als Reaktion auf das Katastrophenhochwasser von 1965, als „Hochwasserschutzverband“, gegründet.
Der WOL unterhält und regelt aus diesem Grund zurzeit 27 Hochwasserrückhaltebecken, die sich von Paderborn, entlang des Haarstrangs, bis nach Werl Büderich ziehen. Als weitere Aufgabe wurde dem WOL die Aufgabe zur Sicherstellung des geregelten Wasserabfluss auferlegt, aus dem sich die Gewässerunterhaltung nach heutigen Standards entwickelte. Die gesetzlichen Grundlagen für die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen ergeben sich insbesondere aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Landeswassergesetz (LWG) und der „Richtlinie für naturnahe Unterhaltung und naturnahen Ausbau der Fließgewässer“.
Der WOL betreut heute unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Vorgaben 510 km Fließgewässer.
Die Gewässerunterhaltung beinhaltet hier im Wesentlichen:
- Die Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses.
- Die Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss.
- Die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen,
- Die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis des wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht (§39 Wasserhaushaltsgesetz).
Maßnahmen des WOL:
Zu den Maßnahmen die der WOL, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, durchführt, gehören beispielsweise:
- Böschungsmahd
- Sohlräumung
- Gehölzrückschnitt
- Beseitigung von Abflusshindernissen
- Verkehrssicherungspflicht an Grundstücken des WOL
- Maßnahmen die der ökologischen Verbesserung des Gewässers dienen